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Fußballregeln


Regel 1 - Das Spielfeld

Ausmaß

Das Spielfeld muss rechtwinklig sein. Die Länge der Seitenlinien muss in jedem Falle die Länge der Torlinien übertreffen.

Länge

mindestens

90 m

 

höchstens

120 m

Breite

mindestens

45 m

 

höchstens

90 m


Länderspiele

Länge

mindestens

100 m

 

höchstens

110 m

Breite

mindestens

64 m

 

höchstens

75 m


Abgrenzung

Das Spielfeld wird mit Linien abgegrenzt. Die Linien gehören zu den Räumen, die sie begrenzen.

Die beiden längeren Begrenzungslinien heißen Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien.

Alle Linien dürfen höchstens 12 cm breit sein.

Die Mittellinie teilt das Spielfeld in zwei Hälften. Auf ihr ist die Mitte des Spielfeldes einzuzeichnen, um diese herum ist ein Kreis mit einem Radius von 9,15 m zu ziehen.


Der Torraum

Ein Torraum wird an beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:

Rechtwinklig zu jeder Torlinie sind im Abstand von 5,50 m von der Innenkante der Torpfosten zwei Linien zu ziehen. Diese Linien müssen sich 5,50 m in das Spielfeld hinein erstrecken und durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden werden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.

 


Der Strafraum

Ein Strafraum wird an beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:

Rechtwinklig zu jeder Torlinie sind im Abstand von 16,50 m von der Innenkante der Torpfosten zwei Linien zu ziehen . Diese Linien müssen sich 16,50 m in das Spielfeld hinein erstrecken und durch eine zur Torlinie parallele Linie  miteinander verbunden werden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt.

In jedem Strafraum, 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten und gleichweit von beiden Pfosten entfernt, ist die Strafstoßmarke als sichtbares Zeichen anzubringen. Von jeder Strafstoßmarke aus ist ein Teilkreis mit 9,15 m Radius außerhalb des Strafraumes zu ziehen.


Fahnenstangen

An jeder Ecke wird eine Fahne an einer Stange, die nicht unter 1,50 m hoch und oben nicht spitz sein darf, angebracht.

Eine solche Fahnenstange kann an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfeldes aufgestellt werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfeldes und mindestens 1 m von der Seitenlinie entfernt stehen.


Der Eckraum

Um jede Eckfahne ist ein Viertelkreis mit 1 m Radius im Spielfeld zu ziehen.


Die Tore

In der Mitte jeder Torlinie sind die Tore aufzustellen.

Sie bestehen aus zwei senkrechten Pfosten, die in gleichem Abstand zu den Eckfahnen stehen und durch eine Querlatte verbunden sind.

Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.

Die Torpfosten und die Querlatte dürfen höchstens 12 cm breit und tief sein. Alle müssen das gleiche Format haben.

Die Torlinie muss dieselbe Breite wie Torpfosten und Querlatte haben.

Netze können an den Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt sein. Sie sollen in geeigneter Weise abgestützt und so angebracht sein, dass dem Torwart genügend Spielraum verbleibt.

Pfosten und Querlatten müssen weiß sein.


Sicherheit

Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Tragbare Tore dürfen nur verwendet werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen.


Spielunterlage

Spiele können in Übereinstimmung mit den Wettbewerbstimmungen auf einer natürlichen oder künstlichen Unterlage ausgetragen werden.

Entscheidungen des International Football Association Board

  1. Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, ist das Spiel zu unterbrechen, bis sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht ist. Das Spiel ist abzubrechen, wenn dies nicht möglich ist. Die Verwendung eines Seiles anstelle der Querlatte ist nicht zulässig. Nach der Reparatur wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle wieder aufgenommen, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befunden hatte.*)
  2. Die Torpfosten und Querlatten müssen aus Holz, Metall oder einem anderen genehmigten Material bestehen. Torpfosten und Querlatten können quadratisch, rechteckig, rund, halbrund oder elliptisch sein und dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.
  3. Auf dem Spielfeld und seiner Ausstattung, einschließlich der Tornetze und dem von ihnen umschlossenen Raum, ist jede Art von Werbung, konkrete oder virtuelle, untersagt. Dies gilt für die Zeiträume vom  Betreten des Feldes zu Beginn des Spieles bis zur Halbzeitpause und nach der Pause bis zum Spielende. Insbesondere dürfen die Tornetze, Eckstangen und -fahnen sowie Torpfosten nicht mit Werbung versehen sein. Ebensowenig dürfen daran Gegenstände angebracht werden, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Spiel haben (Kameras, Mikrofone, etc.).
  4. In der technischen Zone oder innerhalb von einem Meter der Grundlinie sowie außerhalb des Spielfeldes am Boden ist keine Werbung zulässig. Zudem ist in der Zone zwischen der Torlinie und den Tornetzen keine Werbung zulässig.
  5. Das konkrete oder virtuelle Abbilden des Logos oder Emblems der FIFA, einer Konföderation, eines Nationalverbandes, einer Liga, eines Vereins oder einer anderen Körperschaft auf dem Spielfeldrasen und seiner Ausstattung einschließlich der Tornetze und dem von ihnen umschlossenen Raum ist während des in Entscheidung 3) genannten Zeitraumes verboten.
  6. Außerhalb des Spielfelds, 9,15 Meter von dem Viertelkreis an der Eckfahne entfernt und rechtwinklig zur Torlinie, kann eine Markierung angebracht werden, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Distanz bei der Ausführung eines Eckstoßes sicherstellt.
  7. Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams der FIFA-Mitgliedsverbände oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer künstlichen Unterlage ausgetragen, so muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder des Labels "International Artificial Turf Standard" entsprechen, soweit keine Ausnahmegenehmigung seitens der FIFA vorliegt.
  8. Besteht eine Technische Zone, muss diese die vom International F.A. Board verabschiedeten Anforderungen erfüllen, die in den Spielregeln aufgeführt sind.

 

Anweisungen des DFB

  1. Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68-70 m.
  2. Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
  3. Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
  4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters  oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu  beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
  5. Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen.  Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte "Hütchen" zugelassen.
  6. Es ist dem Torhüter nicht gestattet, mit seinem Fuß Markierungen auf dem Spielfeld anzubringen. Auch ein anderer Spieler darf dies nicht für ihn tun. Bemerkt dies der Schiedsrichter während des Spieles, soll er die Begegnung nicht unterbrechen, nur um den fehlbaren Spieler durch Zeigen der gelben Karte zu verwarnen. Die Ahndung dieses unsportlichen Verhaltens muss erst geschehen, wenn das Spiel ruht. Stellt der Schiedsrichter die Verfehlung jedoch vor Beginn der Partie fest, soll er den schuldigen Spieler unverzüglich verwarnen.
  7. Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B. Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
  8. Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden, Torpfosten und Querlatte dürfen nicht weniger als 10 cm und höchstens 12 cm breit und tief sein.
  9. Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
  10. Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen. Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind  (Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums von mindestens 2 m Höhe.
  11. Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der  Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.